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Schweizer Stufenmodell

Im Gebäudepark Schweiz hat sich ein grosser Sanierungsbedarf angestaut. Die Sanierungsquote ist im Kontext der Energiewende und Energiekrise klar zu tief. Jede zweite der vor 1980 erstellten Wohnungen ist aus energietechnischer Sicht sanierungsbedürftig. Vermieter in der Schweiz verfügen über zu wenige Anreize, Sanierungsarbeiten an den vermieteten Gebäuden vorzunehmen, um einen effizienteren Umgang mit fossilen Brennstoffen zu erreichen. Wirkungsvolle Instrumente zur Erreichung der Schweizerischen Energieziele 2050 fehlen und Anreize für Investitionen in die Energieeffizienz sind als ungenügend oder zumindest verbesserungsfähig zu qualifizieren. Im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz ist das Verbesserungspotential in der Schweiz besonders hoch.
 

In Deutschland wird ab 2023 ein solches Anreizsystem über ein sogenanntes Stufenmodell eingeführt. Das Stufenmodell regelt die Verteilung der Kostenübernahme der CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter. Dabei fällt der für die Vermieter zu übernehmende Teil umso höher aus, je energieineffizienter das vermietete Wohnobjekt ist.

Aktuell wird die konkrete politische und rechtliche Umsetzbarkeit eines Stufen-Modells im schweizerischen Kontext analysiert.

Das deutsche Stufenmodell

In Deutschland wird seit 2021 für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Diese wurde erstmals vollständig von den Mietern getragen. Seit kurzem jedoch erfolgt eine Kostenaufteilung nach einem Stufenmodell, das die CO2-Abgabe im Wohnsektor gerecht zwischen Vermietern und Mietern aufteilt. Für Wohngebäude bedeutet dies, dass der Kostenanteil für den Vermieter steigt, je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes ist. 

Ist eine Fassade eines Gebäudes schlecht gedämmt oder sind die Fenster oder die Heizanlage veraltet, so wird mehr Energie zum Heizen benötigt. Umso mehr Energie verwendet wird, desto höher fällt die CO2-Abgabe aus. Auf diese Rahmenbedingungen haben Mieter im Vergleich zu Eigenheimbesitzern keinen Einfluss. Aus diesem Grund wird versucht durch das Stufenmodell die Kosten der CO2-Abgabe fair zwischen Mieter und Vermieter zu teilen.


Nach der Idee des Stufenmodells beteiligt sich ein Vermieter umso mehr an den Kosten, je schlechter die Energieeffizienz des vermieteten Gebäudes ist. Ist ein vermietetes Wohnobjekt besonders klimaschonend, so fallen für den Vermieter weniger Kosten an. Somit werden für die Vermieter im Sinne eines «Bonus-Malus-Systems» Anreize geschaffen, energietechnische Sanierungsarbeiten vorzunehmen.
 

Die grundsätzliche Idee besteht darin, eine Struktur aufzubauen, in der die Kosten von zielführenden energietechnischen Sanierungsarbeiten in fairer Weise zwischen dem Vermieter und Mieter aufgeteilt werden, damit die Vermieter die notwendigen Verbesserungen an ihren Gebäuden durchführen. Dabei werden die nötigen Anreize geschaffen, beispielsweise könnten die nach einer Sanierung dem Mieter tiefer anfallenden Nebenkosten bis zur Amortisation der Investition dem Vermieter zugutekommen.

Sanfte Integration eines Stufen-Modells in der Schweiz

Ein angepasstes Stufenmodell ähnlich dem deutschen CO2-Stufenmodell könnte in der Schweiz eingeführt werden. Bei Wohnungen mit schlechter Energiebilanz würden Vermieter 90% und Mieter 10% der Energiekosten tragen. Bei Gebäuden mit effizientem Minergie-Standard müsste der Vermieter keine Kosten übernehmen, solange definierte Energiestandards erreicht sind. Mieter könnten durch ihr Verhalten zusätzlich Energie und Nebenkosten einsparen.

Die genaue Wirksamkeit der Anreizsetzungen und die detaillierte Ausgestaltung eines solchen Stufenmodells werden derzeit untersucht. Weitere Informationen folgen in Kürze.

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