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NEWS

Es braucht mehr Anreize für verdichtetes und ökologisches Bauen

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Mit innovativer Politik und Anreizsystemen können Klimaerwärmung
und Woh
nungsnot im Baubereich gleichzeitig adressiert werden.
Die Zeit für solche Lösungen drängt, findet Bernhard Lanzendörfer

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Alle, die sich mit dem Bauen befassen, sind mehr denn je gefordert: im Kampf gegen die Klimaerwärmung, im Kampf gegen die Wohnungsnot. Wir

wissen, dass wir mehr bauen müssen, weil die Bevölkerung deutlichrascher wächst als die Zahl neuer Wohnungen. Und wir wissen, dass der

Gebäudepark für einen Viertel des CO2-Ausstosses und für fast die Hälfte des Energiebedarfs verantwortlich ist. Handeln tut not.

 

Trotz vielen gut gemeinten Initiativen, Gesetzesrevisionen, politischen Vorstössen und Absichtserklärungen wurde noch zu wenig erreicht – und in jüngster Zeit verhärten sich die Fronten. Das ist kein gutes Zeichen. Mir scheint, je näher 2050 und Netto-Null rücken, desto härter wird gefochten.

Eine noch stärkere Ideologisierung beim Thema Bauen dürfte allerdings einzig dazu führen, dass es nur noch länger dauert. Mein Standpunkt ist

daher: Lasst uns gemeinsam nach raschen und innovativen, bezahlbaren und sozialen Lösungen suchen.

 

Als Beispiel für einen ideologischen Standpunkt sei mir der Verweis auf eine Petition des Vereins Countdown 2030 erlaubt. Mit seiner Petition

setzt sich der Verein vehement gegen den Abriss von Gebäuden ein. Der Abriss von Gebäuden soll sogar nur noch die Ausnahme und bewilligungspflichtig sein. Bauen im Bestand soll gegenüber Neubauten deutlich privilegiert sein.  Solche rigiden Ideen sind der falsche Weg und

werden unsere Probleme ganz sicher nicht lösen. Vielversprechender ist es, in jedem Einzelfall eine Beurteilung vorzunehmen, welche Baustrategie

die richtige ist, unter baulichen, ökologischen und sozialen Aspekten.

 

Wenn wir an die Wohnungsnot denken, so ist nüchtern festzuhalten, dass eine substanzielle Verdichtung des Wohnraums meist nur mit einem Ersatzneubau überhaupt möglich ist. Dem Bauen im Bestand sind hier Grenzen gesetzt, auch wenn es im Einzelfall gute Möglichkeiten gibt. Im Durchschnitt wird jede zurückgebaute Wohnung durch zwei neue ersetzt, und die Wohnfläche wird verdreifacht. Bei bestehenden Gebäuden

ist die Gebäudesubstanz oftmals zu schlecht für die geforderte Modernisierung und Aufstockung. Auch sind Vorschriften wie die Erdbebensicherheit
oder der Brandschutz kaum einzuhalten.

 

Argumente gegen die starre Anti-Abriss-Ideologie gibt es viele: Häufig sind auch modernisierte Grundrisse nicht möglich, und alters- oder behindertengerechte Wohnungen sind nur schwierig und teuer zu realisieren. Mit Blick auf die Demografie ein Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt.

 

Die Politik könnte auch ohne sozialen Wohnungsbau – der oftmals von ökologisch Denkenden propagiert wird, der allerdings allzu häufig nur neue Ungerechtigkeiten schafft – einiges zur Lösung der sozialen und ökologischen Frage beitragen. So könnten Vorschriften so verfasst sein, dass die ökologische Ertüchtigung von Gebäuden mit der Bewilligung für Aufstockungen belohnt wird. Beim Neubau könnte man das ökologische

Vorzeigeprojekt mit einer höheren Ausnützungsziffer belohnen. Das heisst, die Politik könnte konkrete Anreize schaffen, damit verdichtet wird, damit ökologischer gebaut wird. Es ist an der Zeit, gezielt regulatorische Anreize so zu setzen, dass gleichzeitig die Wohnungsnot reduziert und energetisch saniert wird.


Blickt man auf die Zuwanderungszahlen, so werden wir nicht darum herumkommen, in die Höhe zu bauen. Ich weiss: Dieses Mantra wird schon

lange vorgetragen. Nur gilt es jetzt mit Blick auf die Zersiedelung und die Wohnungsnot wirklich ernst. Die Schweiz ist ein Einwanderungsland,

derzeit wächst die Bevölkerung stärker als die Zahl neuer Wohnungen. Das bedeutet: Wir müssen jeden Quadratmeter besser nutzen. Und die

einfachste Lösung dafür ist das Bauen in die Höhe. Unsere Gesetze und Zonenordnungen sind dementsprechend anzupassen, auch wenn der

Widerstand gross sein dürfte, wie sich jüngst in Zürich zeigte.

 

Ohne jeden Zweifel: Die graue Energie ist klimarelevant, und deshalb ist es richtig, sie in die Berechnungen und Beurteilungen einzubeziehen.

Allerdings, so scheint mir, wird die graue  Energie bereits ideologisch missbraucht, um innovative Konzepte zu verhindern – oftmals gepaart mit den Interessen des Heimatschutzes. Wer nicht mehr neu baut, wird über die Zeit bei Innovationen zurückfallen oder gar stehenbleiben. Fakt ist: Der Energiebedarf eines heute errichteten Gebäudes ist zwischen vier- und siebenmal tiefer als derjenige eines Gebäudes mit Baujahr 1980 oder früher.

 

Die Baustoffindustrie hat bereits grosse Fortschritte bei der Entwicklung von klimafreundlichen und kreislauffähigen Produkten
und Bauverfahren gemacht. Und auch in der Politik ist vieles auf gutem Wege: Neue Regulatorien im Umweltschutzgesetz fördern
den Kreislauf von Baustoffen. Anliegen, die graue Energie zu reduzieren, sind also sehr berechtigt. Und die Bauindustrie hilft
konstruktiv mit.

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Autor: Bernhard Lanzendörfer, Präsident Green Building Schweiz

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Erfolgreiche Veranstaltung «Green Building zum Anfassen» mit spannenden Einblicken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Unsere kürzlich abgehaltene Veranstaltung «Green Building zum Anfassen» war ein voller Erfolg. Wir hatten die Ehre, als Referenten Bernhard Lanzendörfer, unser Präsident von Green Building, und Silvia Gemperle, Leiterin der Energiestrategie bei Gebäudehülle Schweiz begrüssen zu dürfen.

 

Mit ihren Impulsreferaten haben uns die beiden Referenten das Thema "Bedeutung der Gebäudehülle bei der energetischen Sanierung" aufschlussreich nähergebracht. Ihre Einblicke und Expertise waren äusserst informativ und inspirierend.

 

Neue Perspektiven wurden uns im Rahmen einer Einführung in die Entwicklung des CO2-neutralen Siemens Campus mit flexiblen Büros, Forschung und Produktion im dicht besiedelten Zug eröffnet. Eine exklusive Führung gab uns spannende Einblicke in die Praxis der nachhaltigen Energieeffizienz und Umweltschonung.

 

Vielen Dank an alle Teilnehmenden, die zu diesem erfolgreichen Event beigetragen haben. Es war eine großartige Gelegenheit, unser Wissen zu erweitern und diese aktuelle Thematik unseren Mitgliedern näher zu bringen.

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Klimaentscheid

 

Verbot von Elektroheizungen nach 2030 im Kanton ZH (BGer 1C_37/2022 vom 23. März 2023)

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Sachbeschädigung bei Klima-Aktion: Keine Strafmilderung für "achtenswerte Beweggründe" (BGer       6B_620/2022 vom 30. März 2023)

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Hochdorf LU: Initiative zur Umstellung auf Heizungen mit erneuerbaren Energien ist gültig (BGer 1C_391/2022 vom 3. Mai 2023)

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I.          Ausgangslage

Der Umweltschutz beschäftigt die Politik und die Justiz. In den letzten zwei Wochen veröffentlichte das Bundesgericht gleich drei wegweisende Entscheide in Umweltfragen. Es handelt sich dabei um den Entscheid BGer 1C_37/2022 vom 23. März 2023, der das Verbot von Elektroheizungen nach 2030 im Kanton Zürich behandelt, den Entscheid BGer 6B_620/2022 vom 30. März 2023, in dem über eine mögliche Strafmilderung bei Klimaaktivismus geurteilt wurde und das Urteil 1C_391/2022 vom 3. Mai 2023, in dem die Initiative der Gemeinde Hochdorf betreffend die Umstellung auf Heizungen mit erneuerbaren Energien als gültig erklärt wurde.

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IIi.         Verbot von Elektroheizungen nach 2030 im Kanton ZH (BGer 1C_37/2022 vom 23. März 2023)

Das Stimmvolk des Kantons Zürich hatte 2021 in einer Referendumsabstimmung einer Änderung des kantonalen Energiegesetzes zugestimmt. Damit müssen bis 2030 alle Elektroheizungen und Elektroboiler ersetzt werden. In einer Verordnung werden Ausnahmen geregelt. Vorsätzliche Zuwiderhandlungen werden mit Busse bis zu 20'000 Franken bestraft.

Dagegen wurde vor Bundesgericht Beschwerde erhoben. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass dies einer Enteignung gleichkomme. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten. Das Verbot und die Strafandrohung seien mit der Eigentumsgarantie vereinbar.

Stärker betont wird viel mehr das öffentliche Interesse am Umweltschutz und der genügenden Energieversorgung. So werden als bessere alternative Pellet- und Fernwärmeheizungen sowie Wärmepumpen aufgeführt. Das Verbot sei ausserdem verhältnismässig, da seit dem 1. Juni 2013 im Kanton Zürich ohnehin schon keine neuen Elektroheizungen installiert werden dürften. Die Ansetzung einer Frist für den Ersatz entsprechender Anlagen bis ins Jahr 2030 bilde den nächsten logischen Schritt.

Ob aber im Einzelfall eine Entschädigung wegen Enteignung in Frage komme, liess das Bundesgericht offen.

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IIII.          Sachbeschädigung bei Klima-Aktion: Keine Strafmilderung für "achtenswerte Beweggründe" (BGer 6B_620/2022 vom 30. März 2023)

Bei einem "Marsch für das Klima" 2018 in Genf löste sich ein Teilnehmer zusammen mit anderen Personen aus dem Umzug und malte mit roter Farbe Handabdrücke auf die Fassade eines Bankgebäudes. Das Kantonsgericht des Kantons Genf sprach den Mann im März 2022 der Sachbeschädigung schuldig. Fraglich war nun, ob der Angeklagte wegen «achtenswerten Beweggründen» milder bestraft werden konnte.

Das Bundesgericht verneinte dies. Laut Bundesgericht stellt die Sorge um die Auswirkungen des Klimawandels und um die Notwendigkeit, rasch Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgase zu ergreifen, in unserer Gesellschaft heutzutage unbestreitbar ein ehrbares Anliegen dar. Politischen Aktionen von Klimaaktivistinnen und -aktivisten ist insofern idealistischer und selbstloser Charakter zuzubilligen, soweit sie darauf abzielen, die Bevölkerung zu sensibilisieren. In jedem Fall auszuschliessen ist dieser ehrbare Charakter indessen, wenn gewalttätige Aktionen zu Sachbeschädigungen oder zu einer Gefahr für die körperliche Unversehrtheit Dritter führen.

In Betracht fallen könnte unter Umständen eine freie Strafmilderung wegen achtenswerter Beweggründe bei gewaltfreien Aktionen wie einem sehr kurzfristigen Sitzprotest auf öffentlichen Strassen, ohne dass dabei der Verkehr gestört oder die öffentliche Sicherheit gefährdet wird.

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IV.          Hochdorf LU: Initiative zur Umstellung auf Heizungen mit erneuerbaren Energien ist gültig (BGer 1C_391/2022 vom 3. Mai 2023)

Mit der kommunalen Initiative "Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht" wird verlangt, dass in bestimmten Bauzonen der Gemeinde sicherzustellen ist, dass ab 2030 alle Heizungssysteme ausschliesslich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Nach Zustandekommen der Initiative erklärte der Gemeinderat von Hochdorf diese im März 2020 für ungültig. Dagegen wurde Beschwerde erhoben.

Das Kantonsgericht erachtete die mit der Initiative geforderte Regelung als unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie beziehungsweise in die Besitzstandsgarantie.

Das Bundesgericht sah dies anders. Es hiess die Beschwerde an seiner öffentlichen Beratung vom 3. Mai 2023 gut und hob die Ungültigerklärung der Initiative auf. Das Initiativbegehren mache eine bloss behördenverbindliche Zielvorgabe; über den Weg zum Erreichen dieses Ziels schweigt es sich aus. Vorliegend dürfte es den zuständigen Behörden bei einer Annahme der Initiative möglich sein, in der verbleibenden Zeit in der Ausführungsgesetzgebung eine Lösung zur Kostentragung zu finden, die mit der Eigentumsgarantie und der Besitzstandsgarantie vereinbar ist.

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Zusammengefasst von Paul Stübi, Rechtsanwalt.

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DER EXTERNE STANDPUNKT

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Es braucht ein neues Energienmodell für unsere Mietliegenschaften
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Eigentümer, die auf die Dämmung ihrer Gebäude verzichten, sparen Geld. Den Preis dafür bezahlen die Mieter mit höheren Energiekosten. Dieser Fehlanreiz gehört beseitigt, findet Bernhard Lanzendörfer

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Die eben zu Ende gegangene Weltklimakonferenz in Ägypten zeigt uns: Im Kampf gegen die Erderwärmung müssen wir viel mehr tun. Zum Beispiel bei unseren Immobilien, die gerade in der Schweiz eine sehr wichtige Rolle zur Erreichung der Klimaziele spielen. 45 Prozent unseres Endenergiebedarfs entfallen auf Gebäude. 75 Prozent davon betreffen das Heizen. Unsere Gebäude sind insgesamt für 25 Prozent aller Treibhausgasemissionen verantwortlich. Und es wäre eigentlich ein Leichtes, diesen Energiebedarf massgeblich zu senken: Mit einer zeitgemässen Gebäudehülle und einer modernen Heizung liesse sich der Energiekonsum um bis zu 70 Prozent reduzieren.

 

Derzeit wird hierzulande jedoch jedes Jahr nur zirka ein Prozent der Gebäude energetisch saniert. Ein Hauptproblem liegt bei der hohen Anzahl an Renditeliegenschaften. 62 Prozent der Schweizer Bevölkerung leben in Mietwohnungen. Die Entscheidung über eine energetische Sanierung triffi die Eigentümerschaft. Das Problem: Die wirtschaftlichen Anreize für energetische Sanierungen sind viel zu klein. Das ändert sich leider auch mit der im September vorgeschlagenen Revision des C02-Gesetzes nicht. Im Gesetzesentwurf sind zwar Förderbeiträge und Steuererleichterungen vorgesehen, aber unwesentlich mehr, als es schon gibt. Es ist unmöglich, damit den vom Bund postulierten Energieverbrauch bei Gebäuden bis

2030 um 30 Prozent zu reduzieren.

 

Die Schweiz braucht kreative neue Ideen. Die Lösung liegt in einem neuen Anreizsystem, das sich am deutschen C02-Stufenmodell orientiert. Ich schlage deshalb ein Energie-Stufenmodell für Gebäude vor, das auf folgender Tatsache basiert: Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso höher sind die Energiekosten. Die Mieter leiden unter hohen Energiekosten, ohne selbst wirklich gegensteuern zu können. Mit diesem neuen Energie-Stufenmodell müsste bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz der - Vermieter künftig 90 Prozent und die Mieter 10 Prozent der Energiekosten tragen. Würde das Gebäude hingegen einem effizienten Minergie­ Standard entsprechen, müsste der Vermieter keine Kosten mehr tragen. Er könnte die Kosten nun auf die Mieter umlegen, aber nur, wenn gewisse definierte Energiestandards erreicht wären. Nun läge es am Mieter, durch sein Verhalten weitere Energie- und Nebenkosten einzusparen.

 

Die politische Umsetzung eines solchen Energie-Stufenmodells ist durchaus möglich. Damit die Hauseigentümer aber zustimmen können, braucht es flankierend wesentlich bessere finanzielle Anreizsysteme. Studien belegen, dass erst Förderbeiträge über 30 Prozent der Investitionskosten wirksam sind. Dazu zählen umfangreichere steuerliche Abzugsmöglichkeiten für energetische Gebäudesanierungen sowie einfachere gesetzliche Möglichkeiten, Gebäude aufzustocken, um den Return on Investment für die energetische Sanierung zu verbessern. Für private Eigentümer von Renditeliegenschaften bietet sich die Einführung eines Gebäudemodernisierungsfonds an, wie von Swisscleantech vorgeschlagen.

 

Das Energie-Stufenmodell wird zweifellos eine grosse Wirkung entfalten. Wenn wir es auch noch schaffen, parallel dazu die Entscheidungsgrundlagen der Marktteilnehmer im Immobiliensektor zu verbessern, sind wir ein grosses Stück vorwärtsgekommen. Was meine ich damit? Bei jedem Kühlschrank und jedem Fernseher wird ausgewiesen, wie energieeffizient er ist. Nicht so bei den Gebäuden: Hier ist nicht automatisch ersichtlich, wie die Energiebilanz ist. Die Lösung liegt in einem obligatorischen Gebäudeenergieausweis. Er stärkt das Problembewusstsein und ermöglicht der Mieterschaft, bessere Entscheidungen aufgrund der deklarierten Energiebilanz zu treffen.

 

Eigentlich gäbe es in der Schweiz ja mit dem Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK ein geeignetes Instrument, das aber leider aus diversen Gründen noch keine allzu grosse Verbreitung erfahren hat. Die Einführung eines Obligatoriums ist darum überfällig. Auch der Bund könnte, wenn er wollte, aktiver sein. Zwar sind für solche Massnahmen laut Bundesverfassung «vor allem» die Kantone zuständig. Der Verfassungstext lässt hier also durchaus Spielraum. Es wäre darum an der Zeit, ein Energielabel auf nationaler Ebene zu lancieren.

 

Mit kombinierten Aktionen könnte die Schweiz in einem Bereich, der ganz wesentlich zur Klimaerwärmung beiträgt, entscheidend gegensteuern. Mit einem neuen, wirksamen Anreizsystem (Energie-Stufenmodell), mit neuen, politisch klugen Fördermassnahmen sowie mit der Befähigung des Konsumenten (Mieters), bei seinen Entscheiden die Vermieter mit der Energieeffizienz des Mietobjekts zu konfrontieren (Energielabel), liesse sich das Ruder noch herumreissen.

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Autor: Bernhard Lanzendörfer, Präsident Verein Green Building Schweiz

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Positionspapier Ersatzneubau

 

Sehr geehrte Vorstandsmitglieder, sehr geehrte Mitglieder

 

Der Verein Green Building setzt sich aus Vertretern der Schweizer Bau- und Immobilienwirtschaft zusammen und engagiert sich schweizweit für eine energetisch sinnvolle Erneuerung des Schweizer Gebäudeparks sowie die effiziente Nutzung der räumlichen Ressourcen. Unser Ziel ist es, Inhalte, Wege und Lösungen zur Planung, Ausführung und Nutzung von nachhaltigen Bauwerken im Hochbau aufzuzeigen und zu fördern und dadurch den künftigen energetischen, klimabezogenen und raumplanerischen Herausforderungen der Schweiz zu begegnen.

 

Im Rahmen der Vorstandssitzungen vom 22.11.2022 und vom 01.02.2023 wurde die Position des Vereins um das Thema Ersatzneubau diskutiert. Der Vorstand einigte sich auf einen differenzierten Ansatz. Dieses Positionspapier gibt diesen Ansatz wieder.

 

1.Die politische Debatte um den Ersatzneubau

 

Der Verein Green Building setzte sich seit seiner Gründung kritisch mit dem Thema des Ersatzneubaus als ergänzende Massnahme zur Erneuerung auseinander. Bei der Erwägung der beiden Massnahmen muss eine kritische Auseinandersetzung stattfinden. Dabei steht die Abwägung der Kriterien Bausubstanz, die Möglichkeit, zusätzlichen Wohn- und Gewerberaum (an guter Lage) zu schaffen sowie Wirtschaftlichkeit im Vordergrund (Ökologie – Gesellschaft – Wirtschaft).

 

Im aktuellen Diskurs wird der Ersatzneubau mit dem damit einhergehenden Verlust von grauer Energie aus einigen Fachkreisen grundsätzlich in Frage gestellt. Die Kritik wird unter anderem vom Verein Countdown 2030 getragen.

 

2.Die Position von Green Building

 

Zum Erreichen der Klimaziele spielt der Umgang mit Bausubstanz zweifelsfrei eine wichtige Rolle. Eine einseitige Auffassung, die nur einseitige ökologische Aspekte des einzelnen Objekts berücksichtigt, greift aus Sicht des Vereins Green Building allerdings zu kurz. Sie wird den ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen einer nachhaltigen Entwicklung nicht gerecht.

 

Der Verein Green Building stellt sich deshalb auf einen differenzierten Standpunkt, der sowohl auf die Verhältnismässigkeit ökologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Aspekte im Einzelfall eingeht, als auch die Opportunitätskosten für Wirtschaft, Gesellschaft und Raumplanung in einem grösseren Zusammenhang berücksichtigt.

 

Der Verein Green Building Schweiz lehnt in der Konsequenz Positionen ab, die einen generellen «Abriss-Stop» proklamieren. Für eine nachhaltige Entwicklung haben sowohl die Erneuerung als auch der Ersatzneubau ihre Legitimität.

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Das Pantheon symbolisiert die Langlebigkeit der mineralischen Rohstoffe.
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Kreislaufwirtschaft ist mehr als Recycling
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Der ökologische Fussabdruck bildet den Kern der weltweiten Umwelt- und Klimapolitik und das Schlies­sen von Kreisläufen steht im Fokus der Bemühungen. Die Massnahmen sollten sich dabei dringend an den Energieaufwänden, die aus dem Schliessen der Stoffkreisläufe resultieren, den Anliegen von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt sowie dem Lebenszyklus des Bauwerks orientieren.

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Umwelt- und Klimaschutzbemühungen müssen eine ganzheitliche Sichtweise verfolgen. Es sollte nicht sein, dass Ziele gesetzt werden, wie beispielsweise irgendeinen Kreislauf zu 80% statt zu 75% zu schliessen, ausschliesslich CO2-Emissionen zu reduzieren oder isoliert betrachtet mit Massnahmen zugunsten der Biodiversität den Nährstoffwert der Böden zu fördern. Das alles sind zwar wichtige Massnahmen, aber viel entscheidender ist es, möglichst alle Kreisläufe auf der technischen und der biologischen Seite im Auge zu behalten und ein gesamthaftes Schliessen sämtlicher Kreisläufe anzuvisieren. Dabei ist es wichtig, den Energiebedarf mit den daraus resultierenden Klimaef­fekten mitzuberücksichtigen und Aktivitäten daran auszu­richten, dass sich das Ökosystem auch in Zukunft im Ge­samtgleichgewicht befindet.

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RECYCLING HAT IN DER BAUWIRTSCHAFT TRADITION

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Das Wiederverwenden und Schliessen der stofflichen Kreisläufe hat in der Bauwirtschaft eine gros­se Tradition. Im Mittelalter benutzte man beispielsweise antike Amphitheater als Steinbrüche. Bereits in den 90er-Jahren begann die Branche, hohe Summen in den Bau von industriellen Recyclinganlagen zu investieren. Schon im Jahr 2008 stellte der BAFU-Abfallbericht fest, dass über 80% der Bauabfälle im Stoffkreislauf gehalten werden. Dieser Anteil hat sich inzwischen weiter erhöht. Zum Ver­gleich: Der oft genannte Recyclingweltmeister PET liegt mit einer Verwertungsquote von 81% auf Augenhöhe. Bei Holz, Kunststoffen und Keramik hingegen liegen die ent­sprechenden Anteile sogar weit tiefer, bei unter 30%. Sie werden nach Gebrauch vor allem verbrannt und landen auf der Deponie. Bei den Materialien Beton, Kies, Schotter, Mischgut und Beton könnten sogar noch mehr Mengen von Schweizer Bauwerken rezykliert werden. Allerdings werfen diese bei einem Jahresbedarf von über 30 Mio. Tonnen auf­grund der langlebigen Bausubstanz jährlich nur ca. 12 Mio. Tonnen Rückbaumaterial ab. Die Rückbaumengen sind deswegen begrenzt. Weil die Recyclingquote sich auch im internationalen Vergleich bereits auf rekordverdächtiger Höhe befindet, wird die Schweiz auch in Zukunft auf Ma­terialreserven in den Talsohlen angewiesen sein, um die Rohstoffversorgung zu gewährleisten.

 

Um den Fussabdruck wirksam zu begrenzen, ist es wich­tig, dass das Baumaterial lokal abgebaut werden kann und es für möglichst langlebige Bauwerke verwendet wird. Auch gilt es, den Anteil der eingesetzten grauen Energie gering zu halten, indem Bauteile möglichst oft wiederverwendet werden. Die Anzahl und die Länge der Transportwege sind ein besonders grosser Hebel, da es sich bei Steinen und Erden um schwergewichtige Massenprodukte handelt. Erhöht sich die durchschnittliche Transportdistanz zur Bau­stelle um nur einen Kilometer, werden zusätzliche CO2-Emissionen von insgesamt ca. 4000 Tonnen ausgestossen. Das entspricht so viel CO2 , wie 400 Personen insgesamt im Jahr über ihren Konsum verantworten.

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In der Praxis haben sich hinsichtlich des Begrenzens des ökologischen Fussabdrucks die folgenden Hand­lungsprinzipien durchgesetzt, die in Zukunft noch be­deutungsvoller werden:

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  1. Kreislaufwirtschaft: Auch in Zukunft rezykliert die Kies- und Betonindustrie möglichst alle zu­rückgebauten mineralischen Rohstoffe, sofern dadurch keine übermässigen Energieaufwände resultieren, die Verwertung im Rahmen der Nach­haltigkeit erfolgt und sie dauerhaft zur Sicherung des ökologischen Gesamtgewichts beiträgt.

  2. Langlebigkeit: Die Kies- und Betonindustrie enga­giert sich weiterhin zugunsten der Langlebigkeit und Dauerhaftigkeit der Bauwerke und -materialien.

  3. Dialog: Die Kies- und Betonindustrie trägt zu ei­nem umfassenden Fussabdruckdialog innerhalb der Bauwirtschaft bei.

  4. Innovation: Die Kies- und Betonindustrie will Handlungsspielraum, um neue und innovative Produkte entwickeln zu können.

  5. Bodenverträgliche Baustoffe: Jeder Baustoff soll jederzeit bodenverträglich deponiert werden kön­nen.

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CRADLE-TO-CRADLE-PRINZIP AUCH IM BAU

 

Das stoffliche Recy­cling von mineralischen Ausgangsmaterialien macht aus ökologischer Sicht erst Sinn, wenn die aus der Aufbereitung und der dauerhaften Ablagerung resultierenden Umweltemissionen sowie die damit verbundenen Risiken, hinsichtlich der Qualität der Gewässer und Böden, mitberücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) belaste­ten Strassenbelägen ergeben sich beispielsweise momentan in verschie­denen Regionen entsprechende Produkte, bei denen die Nachfrage fehlt und die aufgrund ihres Schadstoffgehalts von den Deponien abgelehnt werden müssen. Es ist des­wegen wichtig, zu verhindern, dass durch das Schliessen eines spezifischen stofflichen Kreislaufs an anderen Or­ten übermässige Emissionen entstehen. Oder auch, dass Gebäude mit Baustoffen erstellt werden, die nach dem Ablaufdatum der Bauten nicht mehr nachgefragt werden, sich nicht mehr stofflich wiederverwerten lassen und so auf der biologischen Seite zu Altlasten und grossen Um­weltrisiken führen können. Die Wissenschaft spricht in die­sem Zusammenhang vom Cradle-to-Cradle-Ansatz: Alle Kreisläufe auf der stofflichen und der biologischen Seite sollen unter Berücksichtigung der entstehenden Umwel­temissionen sowie der Anliegen von Wirtschaft, Gesell­schaft und Umwelt umfassend geschlossen werden. Zu­dem sollen immer alle Materialien auch von der stofflichen auf die biologische Seite überführt und dort problemlos abgelagert werden können.

 

Ein guter technischer Kreislauf stellt Bauprodukte zur Verfügung, welche die Qualitätsanforderungen des Bau­werks im Einzelfall erfüllen, und ein Downcycling, das heisst das Zurverfügungstellen von Materialien, die nach der Aufbereitung eine schlechtere Qualität aufweisen als das ursprüngliche Material, verhindern. Zudem sollen sie zu einer Qualitäts- und Energieoptimierung beitragen, für Mensch und Umwelt verträglich wirken und last, but not least wirtschaftlich produziert werden können. Um das brachliegende ökologische Optimierungspotenzial wirk­sam auszunutzen, sind alle Baupartner aufgefordert, zu kooperieren. Viele lukrative Ökologiepotenziale befinden sich in den frühen Planungsphasen zu Beginn des Bau­prozesses. Kreislaufwirtschaft und Kooperation gehören deswegen zusammen.

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Das ökologische Optimierungspotenzial ist zu Beginn des Bauprozesses am grössten.

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Heute gilt es, mit unternehmerischen und innovativen Akti­vitäten den ökologischen Fussabdruck von Bauwerken, be­zogen auf ihre gesamten Lebenszyklen, zu reduzieren. Ein Beispiel eines technischen Kreislaufs mit einer gesamthaft besonders ökologisch positiven Wirkung stellt ein kürzlich lanciertes Verfahren dar, welches es ermöglicht, aus der Atmosphäre entferntes CO2 dauerhaft in recyceltem Be­tongranulat zu speichern und damit die CO2-Bilanz des Betons zu verbessern. Zudem geht es im Sinne des Cradle-to-Cradle-Ansatzes darum, bei der Produktentwicklung neben den technischen Eigenschaften auch die biologische Seite mitzuberücksichtigen. So werden beispielsweise ca. 75% des auf Baustellen anfallenden sauberen Aushubs in Kiesgruben verwertet und dies trägt dazu bei, dass im Rahmen der Rekultivierung die Fruchtbarkeit der Böden gefördert wird.

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Bodenverträgliche Bauprodukte sowie korrekte Auffüllungen und Rekultivierungen tragen dazu bei das ökologische Gesamtgleichgewicht dauerhaft zu sichern.

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Auch das nationale Parlament sieht im Thema Potenzial und hat sich diesem mit der Lancierung der parlamenta­rischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» im vergangenen Jahr angenommen. Der Vorstoss der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats verlangt verschiedene Anpassungen im Um­weltschutzgesetz. Greenbuilding unterstützt insgesamt diesen Vorstoss, der aus seiner Sicht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Nicht alle aber einige der vorgeschlagenen und zum Teil auch von Greenbuidling eingebrachten Lösungen sind erfolgsversprechend.

 

 

Vorschläge von Greenbuilding zur Förderung der Kreislaufwirtschaft

 

  1. Umweltproduktedeklaration – Zuschlagskriterium in Ausschreibungen: Mit der EN 15804 gibt es ein europaweit anerkanntes und praxiserprobtes Messystem für die Kreislauffähigkeit von Bauwerken, das in skandinavischen Ländern in Ausschreibungen bereits beigezogen wird. Der Bundesrat wäre heute in der Lage, dieses einzuführen, es in Ausschreibungen vorzugeben und so die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

  2. Stofflich – energetische Verwertung: Mit einem Vorziehen der stofflichen – energetischen Verwertung gegenüber der rein energetischen Verwertung lassen sich Emissionen einsparen.

  3. Trennbare Baustoffe: Diese fördern das werterhaltende und dauerhafte Schliessen der Kreisläufe. Entsprechende Plattformen (z. B. www.madaster.ch) sind bereits in Betrieb.

  4. Eigenschaftsspezifische Ausschreibungen: Dank eigenschafts- statt sortenspezifischen Ausschreibungen lassen sich die Materialzusammensetzungen auf das Bauwerk kreislaufmässig massschneidern. Zusätzliche Kreislaufpotentiale lassen sich so ausnutzen.

  5. Planung: Die grösste Hebelwirkung liegt bei der Planung des Bauwerks. Dieses Erfolgspotential lässt sich ausschöpfen, wenn es uns gelingt, dass schon bei der Planung des Bauwerks die Kreislauffähigkeit der Materialien angemessen mitberücksichtig wird.

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Vermeiden, Wiederverwerten und zirkuläres Verwerten sind wichtige Leitsätze der Kreislaufwirtschaft.

 

Autor: Martin Weder, Vorstandsmitglied, Greenbuilding, Bern

Green Lab - nachhaltige Labore als Innovationsoffensive für die Schweiz
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Labor 4.0 live erleben

Attraktive Forschungsumgebung im internationalen Wettbewerb

Die Forschung befindet sich weltweit im Umbruch. Um die komplexen Problemstellungen der Welt zu lösen, sind interdisziplinäre und ortsunabhängige Zusammenarbeit von elementarer Bedeutung. Die Digitalisierung verändert die Forschung signifikant: viele Experimente werden in Form von Simulationen durchgeführt und Routinetätigkeiten im Labor automatisiert.

Spitzenforschung und Innovation benötigen ein inspirierendes und attraktives Umfeld, das hochflexibel an die Bedürfnisse der interdisziplinären Teams angepasst werden kann.

Stephan Mumenthaler, Direktor des Wirtschaftsverbands Chemie Pharma Life Sciences scienceindustries, hierzu: «Mit einer nachhaltigen Top-Infrastruktur, die ideale Voraussetzungen für die interdisziplinäre Zusammenarbeit weltweit bietet, kann die Schweiz punkten. Wir sind als eine kleine, offene Volkswirtschaft stark auf die internationale Forschungszusammenarbeit angewiesen.»

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Konzepte der Vergangenheit passen nicht für die Zukunft

Forschungsgebäude sind hoch komplex, da sichere Umgebungsbedingungen trotz Umgang mit gefährlichen Substanzen gewährleistet werden müssen. Nicht ohne Grund ist der Energiebedarf eines Laborgebäudes acht bis zehnfach so gross wie der eines vergleichbaren Bürogebäudes. Die technische Infrastruktur ist also im wahrsten Sinne des Wortes überlebenswichtig.

Aufgrund des hohen Energiebedarfs der Infrastruktur ist diese im Fokus, um den ökologischen Fussabdruck der Forschung zu minimieren. Zusätzlich hat die Verfügbarkeit und Robustheit der Energieversorgungssysteme aufgrund der erwarteten Energiemangellage deutlich an Bedeutung gewonnen.

Die Nachhaltigkeit der Laborgebäude wird nicht nur von der Energieeffizienz geprägt, sondern auch von der Intensivität der Nutzung und der Wiederverwendbarkeit der Materialien. Hohe Flexibilität in der Nutzung mit verbundener Kreislaufwirtschaft sind wichtige Erfolgsparameter.

Diverse Studien aus der Schweiz und dem Ausland kommen zu dem Ergebnis, dass die zukünftigen Anforderungen der Forschung mit den bewährten Konzepten der Vergangenheit nicht erfüllt werden können. Analysen von Green Building Schweiz haben ergeben, dass es nicht an Innovationen mangelt, sondern die grössten Hindernisse in der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Disziplinen liegen. Aus diesem Grund wurde die Green Lab Initiative ins Leben gerufen, als Brückenbauer und Impulsgeber.

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Labor 4.0 – das innovative Eco-System

Green Lab Mitglieder haben das Eco-System Labor 4.0 geschaffen, um nicht nur mögliche Lösungsansätze zu diskutieren, sondern konkret in die Praxis umzusetzen. Das Ergebnis ist ein Pilotlabor, das in Zug errichtet wurde und als Entwicklungsplattform, Trainings-Infrastruktur sowie Demonstrationsanlage dient. Labor 4.0 basiert auf einem modularen Baukastensystem, das alle erforderlichen Gewerke der Laborinfrastruktur umfasst: von der Medien- und Energieversorgung über die Beleuchtung und Beschattung bis zur sicheren Behandlung und Regelung der Luftmengen.
Die digitalen Elemente von Labor 4.0 starten bei der flächendeckenden Integration von IoT-Sensoren, um eine noch nie dagewesene Analyse der Flächennutzung zu ermöglichen und die Benutzer zuverlässig in ihrer flexiblen Umgebung zu unterstützen. Auf Basis des digitalen Zwillings wird die Wartung und der Betrieb der komplexen Infrastruktur deutlich vereinfacht und die bedarfsgeführte Regelung der Energieflüsse verbessert die Energieeffizienz um bis zu 40%. Bereits in der Bauphase oder bei geplanten Umnutzungen können die Nutzer ihre zukünftigen Räumlichkeiten erleben, Prozesse optimieren und Abläufe trainieren. Forscher können auf dieser Basis in Echtzeit standortübergreifend zusammenarbeiten mit dem Gefühl, dass sie sich im gleichen Raum befinden.

Labor 4.0 ist keine Zukunftsvision, sondern bereits heute Realität. Für die konkrete Umsetzung werden kommerziell verfügbare Lösungen miteinander kombiniert und die Realisierung im hohen Masse industrialisiert. Projektlaufzeiten werden somit um mehrere Monate verkürzt bei deutlich höherer Installationsqualität. Dieses setzt eine frühe Zusammenarbeit im Eco-System voraus und ein Umdenken in dem gesamten Lebenszyklus des Forschungsgebäudes: von den Benutzeranforderungen über die Planung und Realisierung bis zum Betrieb mit flexibler Anpassung an geänderte Bedürfnisse.

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Green Lab Symposium 2022: strategische Laborprojekte

Diesen Prozess des Umdenkens prägt Green Lab seit mehreren Jahren mit dem Green Lab Symposium, das am 5. Dezember zum dritten Mal in Zug durchgeführt werden wird.  Das diesjährige Motto lautet «Strategische Entwicklung von nachhaltigen Laborprojekten».  Alexander Grigull, GRIMSHAW London und Federico Scopinich, LAND Srl Lugano werden einen spannenden Einblick in die strategische Masterplanung für zukunftsorientierte Forschungslandschaften aus architektonischer Sicht geben. Als Betreiber wird Pascal Meyer von Roche Diagnostics beschreiben, wie sie ihren Forschungsstandort strategisch für die Zukunft fit machen. Den Einfluss der Digitalisierung auf die Forschung und ihr Umfeld wird Dr. Stephan Sigrist, Gründer und Leiter des Think Tanks W.I.R.E., erörtern. Ergänzt wird die Veranstaltung mit der Vorstellung des «Green Lab Strategie Kompasses», der in parallelen Workshops direkt zur Anwendung kommen wird. Und selbstverständlich gehört zu der Veranstaltung ein Besuch im erwähnten Pilotlabor, um sich selbst davon zu überzeugen, dass bei Green Lab die Zukunft bereits heute erlebt werden kann.

Die Teilnahme am 3. Green Lab Symposium ist kostenlos, eine vorgängige Registrierung unter www.greenlab.ch obligatorisch.

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Autor: Jens Feddern, Vorstand Green Building Schweiz

Green Building in der Handelszeitung

Der Verein Green Building Schweiz wurde von der Handelszeitung zu einer Stellungnahme in Sachen Sanierung angefragt. Dieser Aufforderung kamen wir selbstredend gerne nach.

Den Artikel lesen Sie unter folgendem Link: Die Sanierung von Gebäuden bietet viel Potenzial zum Energiesparen | Handelszeitung

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Green Building Platin-Partner am Swiss Green Economy Symposium 2022 

 

Es freut uns ausserordentlich, dass sich Green Building am Swiss Green Economy Symposium 2022 als Platin-Partner positionieren durfte.

Zur Website: Link

Das SGES ist der umfassendste Wirtschaftsgipfel der Schweiz zum Thema Nachhaltigkeit und findet am 7. und 8. September 2022 in Winterthur statt.

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Nachhaltigkeit in aller Munde
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In der gestrigen Sendung von 10 vor 10 vom 14.06.2022 war nicht nur die Gletscherinitiative Thema, welche fordert, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral wird (01:03). Auch gleich der nächste Beitrag knüpfte an den Umweltschutz an. Thema des zweiten Beitrages war, dass Gebäude-Sanierungs-Fonds nicht ausgeschöpft seien (04:09). Zu Wort kam dabei insbesondere der Präsident des Vorstands des Vereins Green Building Schweiz, Bernhard Lanzendörfer (Geschäftsführer Saint-Gobain Weber) (06:40). Betont wurden dabei das massive Optimierungspotential bei der Sanierung von Gebäudehüllen.

Der Verein Green Building Schweiz setzt sich für nachhaltige Sanierungen ein. Dazu entwickelt der Verein unter anderem Möglichkeiten, den eignen Immobilienpark anhand von Nachhaltigkeitskriterien auszuwerten und über einen Benchmark zu vergleichen. Sollten Sie Interesse daran haben, zögern Sie bitte nicht, uns jederzeit zu kontaktieren.

Zum Beitrag: 10 vor 10 vom 14.06.2022 - Play SRF

 

Autor: Paul Stübi, Green Building Schweiz

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Der Gebäudesektor verursacht rund ein Viertel der Schweizer Treibhausgasemmissionen

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Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern sind entschlossen zu reduzieren. Energie-, Sicherheits- und Klimapolitik sind zusammen zu denken. Europa muss eingedenk der völlig neuen geopolitischen Lage jetzt entschlossen handeln.

Weder die klügsten Sicherheitsexperten noch die besten Analysten in den Nachrichtendiensten haben mit diesem russischen Angriffskrieg in der Ukraine gerechnet. Die Welt sieht sich zurückgeworfen in längst überwunden geglaubte Zeiten: Der Imperialismus ist ganz offensichtlich zurück, und die Ansprüche werden mit den brutalsten Kriegsmethoden durchgesetzt. Der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz sprach zu Recht von einer «Zeitenwende».

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Ich bin der festen Überzeugung, dass wir seit dem 24. Februar 2022 drei Politikfelder zusammen denken müssen: Es sind dies die Sicherheits-, die Energie- und die Klimapolitik. Westeuropa und auch die Schweiz werden ihre Sicherheit erhöhen, wenn sie ihre Abhängigkeiten von fossiler Energie reduzieren. Denn solange unsere Demokratien ihre Energieversorgung ganz oder auch nur teilweise auf autokratische Systeme stützen, werden sie immer zu Kompromissen gezwungen sein. Sind die Autokraten kriegsbereit und aggressiv, so wie heute, werden wir letztlich handlungsunfähig. Oder noch etwas anders formuliert: Der Westen ist erpressbar.

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Gesetzesentwurf ist ungenügend

Derzeit wird viel über die Aufrüstung westlicher Streitkräfte debattiert. Sicher: Gerade auch die Schweiz hat in diesem Bereich einige Hausaufgaben zu erledigen. Ebenso wichtig wäre es aber, die Schweizer Energiepolitik jetzt einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. Die Ziele müssen sein: problematische Abhängigkeiten in der Versorgung reduzieren und gleichzeitig klimapolitische Ziele entschlossen angehen. Beides geht Hand in Hand. Mir scheint, dass der Bau von Kraftwerken, die Strom mit Gas herstellen, nicht der klügste Weg in die Zukunft ist.

Mittelfristig ist in der Schweiz die Wasserkraft als Stromlieferant entschlossen auszubauen, gleichzeitig sind Gesetze und Vorschriften so anzupassen, dass die Photovoltaik gefördert wird und viel einfacher und rascher an Bauten eingesetzt werden kann. Kurzfristig müssen wir aber dort ansetzen, wo es am einfachsten ist: Wir müssen unseren Bedarf an fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas reduzieren, und dies können wir zu einem grossen Teil beim Gebäudepark tun. Nach wie vor geht es hier viel zu langsam vorwärts.

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Energieministerin Simonetta Sommaruga hat Ende 2021 ein neues CO2-Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Dieser Gesetzesentwurf ist ungenügend: Er liefert zu wenige Anreize für eine Beschleunigung der energetischen Sanierung des Gebäudeparks der Schweiz. Im Gesetzesentwurf sind zwar Förderbeiträge vorgesehen, aber unwesentlich mehr, als es derzeit gibt. Es ist nicht möglich, auf diesem Weg bis 2030 den vom Bund postulierten Energieverbrauch bei Gebäuden pro Quadratmeter Wohnfläche gegenüber 2010 um 30 Prozent zu reduzieren. Und das Ziel der Schweiz für 2050, nämlich keine Treibhausgase mehr zu emittieren, wird so auch nicht erreicht.

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Sanierung der Gebäudehüllen

Der Gebäudesektor verursacht rund ein Viertel der Schweizer Treibhausgasemissionen. Derzeit fokussiert die Politik viel zu stark auf den Ersatz der Heizungen. Dies wird allerdings aus diversen Gründen nicht ausreichen, um den gebäudebezogenen Teil an den Klimazielen Netto-Null 2050 zu leisten. Das grösste Potenzial liegt in der energetischen Sanierung der Gebäudehülle. Sie müsste viel stärker berücksichtigt werden, auch aus Gründen des sommerlichen Wärmeschutzes. Die entschlossene Abkehr von fossilen Brennstoffen, kombiniert mit Förderungen und Deregulierungen betreffend die innovative Sanierung von Gebäudehüllen, das ist der Weg in die Zukunft im Gebäudesektor.

Ich stelle leider keine Beschleunigung dieser Prozesse fest. Ganz im Gegenteil: Nicht nur das CO2-Gesetz ist ungenügend, es ist überdies sehr zu bedauern, dass es mit der Umsetzung der kantonalen Energiegesetze seit 2014 hapert.

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Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine muss uns jetzt die Augen öffnen: Wir müssen alles unternehmen, unsere Sicherheit durch kluge, rasche und entschlossene Massnahmen in der Energiepolitik zu erhöhen. So stärken wir unsere Unabhängigkeit und leisten erst noch den unerlässlichen Beitrag zur Rettung des Weltklimas.

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Autor: Bernhard Lanzendörfer, Präsident Green Building Schweiz

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Neue Partnerschaft mit Lookthrough

 

Green Building versteht sich als unternehmerischer Impulsgeber im schonenden Umgang mit Ressourcen. Eines der Ziele von Green Building ist daher die Ermöglichung einer Auswertung und einer Vergleichbarkeit von Immobilienparkts anhand von Nachhaltigkeitskriterien. Ein weiteres, langfristiges Ziel, ist sodann die Konzeption eines Umweltlabels für Immobilienparks.

Wir freuen uns folglich, die Partnerschaft mit Lookthrough bekannt geben zu dürfen. Lookthrough ist ein Schweizer Start-Up, welches sich auf die Auswertung von Environmental Social Governance-Daten (ESG-Daten) spezialisiert hat und uns mit seinem technischen Know-how bei der Erreichung dieser Ziele unterstützen wird. Lookthrough bietet eine Plattform zur Bewertung von Immobilienparks an, welche eine Auswertung und eine Vergleichbarkeit von Immobilien erlaubt, und in die das Umweltlabel eingebettet wird. Diese Bewertung von Immobilienparks ist für die Vision von Green Building zentral. Umso mehr freuen wir uns, dass jedes Green Building-Mitglied im Rahmen dieser Partnerschaft jährlich 5 Gebäude kostenlos bewerten kann.

 

Falls Sie Interesse daran haben, Green Building-Mitglied zu werden und auch von dieser neuen Partnerschaft zu profitieren, kontaktieren Sie uns unter info@greenbuilding.ch. Weitergehende Informationen finden Sie auf unserem Factsheet.

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Autor: Paul Stübi, Geschäftsstelle Green Building Schweiz

Wir benötigen zwingend für jedes Gebäude einen Energieausweis!

Bei jedem Kühlschrank und bei jedem Auto wird der Energieverbrauch mit einer einfach verständlichen Energieetikette deklariert. Dies ist teilweise in der Schweiz seit 2002 verpflichtend. Warum also nicht auch bei Gebäuden?

Schliesslich sind Gebäude für fast jede dritte Tonne der CO2-Emissionen und für mehr als 40% des Energieverbrauchs in der Schweiz verantwortlich.

Für mich ist klar: Wenn wir es ernst meinen mit der Reduktion der Treibhausgase und des Energieverbrauchs, dann müsste bei jedem Gebäude nachweisbar sein, wie gut oder schlecht es hinsichtlich Energieeffizienz und CO2-Emissionen abschneidet.

In der EU gibt es diese Verpflichtung zur Deklaration der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bereits seit 2010 und dies nicht nur für Neubauten, sondern auch beim Verkauf und der Vermietung von Gebäuden. Warum also nicht in der Schweiz?

Es wäre einfach: Wir verfügen seit Jahren über ein geeignetes Instrument, den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK). Die Problematik liegt bei den kantonalen Energiegesetzen. In den meisten Kantonen gelten noch die Mustervorschriften aus dem Jahre 2008, obwohl bereits per 1. Januar 2020 überall die MuKEn 2014 hätte in Kraft treten sollen.

Der GEAK ist das geeignete Instrument, um die Wichtigkeit der energetischen Gebäudesanierung in der Bevölkerung zu verankern. Die Einführung eines GEAK-Obligatoriums ist überfällig, insbesondere bei Altbauten: 1.5 Millionen der Gebäude sind energetisch dringend sanierungsbedürftig.

 

Autor: Bernhard Lanzendörfer, Präsident Green Building Schweiz
 

Beschleunigung energetische Gebäudesanierung

durch attraktivere Anreizsysteme

Das derzeit in der Vernehmlassung stehende CO2-Gesetz liefert zu wenig Anreize für eine Beschleunigung der energetischen Sanierung des Gebäudeparks Schweiz. Im Gesetzesentwurf sind zwar Förderbeiträge vorgesehen, aber unwesentlich mehr als es derzeit gibt. Damit wird es nicht möglich sein den vom Bund postulierten Energieverbrauch bei Gebäuden pro Quadratmeter Wohnfläche bis 2030 um 30 % zu reduzieren (vs. 2010).

Aus meiner Sicht gibt es drei erfolgsversprechende Lösungsansätze, die den Schweizer Gegebenheiten angepasst sind:

  • Bessere steuerliche Abzugsmöglichkeiten für energetische Gebäudesanierungen

  • Einfachere gesetzliche Möglichkeiten Gebäude aufzustocken, um den «Return on Investment» für die energetische Sanierung zu verbessern

  • Einführung eines Gebäudemodernisierungsfonds, um Up-front-Kosten zu vermeiden


Die Lancierung eines Gebäudemodernisierungsfonds, wie von Swisscleantech vorgeschlagen, erachte ich als einen äusserst zielführenderen Ansatz um die Sanierungsrate von Gebäuden relativ schnell zu erhöhen. Der Fond ermöglicht es Immobilienbesitzern einen langfristigen Kredit aufzunehmen um nicht in finanzielle Vorleistungen treten zu müssen. Der Kredit wird über den ganzen Lebenszyklus der Investition zurückbezahlt. Dadurch reduzieren sich die jährlichen Amortisationskosten je nach erneuerten Bauteilen meist um über die Hälfte. Die Einsparung der Energiekosten übertreffen damit die Zinskosten, auch bei potentiell steigenden Zinsen. Der Verein Greenbuilding Schweiz setzt sich aktiv für diese Lösung ein.

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Autor: Bernhard Lanzendörfer, Präsident Green Building Schweiz

Pro Gebäudehülle​

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Der reine Heizungsersatz, wie in die Politik proklamiert, reicht nicht aus, um den gebäudebezogenen Teil an den Klimazielen Netto-Null 2050 zu leisten. Das grösste Potential liegt in der energetischen Sanierung der Gebäudehülle. Sie müsste viel stärker berücksichtigt werden, auch aus Gründen der zunehmenden Problematik der landesweiten Stromversorgung.

 

Wärmepumpen reduzieren gegenüber Öl- und Gasheizungen den CO2-Ausstoss. Sie benötigen aber leider auch elektrische Energie. Diese kann wesentlich reduziert werden durch eine Wärmedämmschicht an der Gebäudehülle, die im Winter vor Kälte schützt und im Sommer kühlt.

 

Die energetische Sanierung der Gebäudehülle kann oft mit einer Aufstockung des Gebäudes verbunden werden. Da das Baugerüst für die Sanierung der Gebäudehülle aufgebaut ist werden Kosten gespart. Durch die resultierende höhere Ausnützung lassen sich die Sanierungskosten der Gebäudehülle schneller amortisieren und der gesetzlich geforderten Verdichtung unserer Städte wird Rechnung getragen.

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Autor: Bernhard Lanzendörfer, Präsident Green Building Schweiz

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